Inkassokosten - Überprüfung Forderungsaufstellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie mir im folgenden Fall weiterhelfen können: 2006 versäumte ich die Zahlung an ein Unternehmen X, woraufhin X die Forderung zur Beitreibung an das Inkassounternehmen A abgab. Zwischenzeitlich ist A mit der Beitreibung der Forderung nicht mehr betraut sonder das Inkassounternehmen B, B ist ein eigenständiges IKU und kümmert sich quasi um die Langzeitverfolgung von A. ... Ich bin ja gerne bereit die Kosten des IKU A zu tragen (bis auf die RZ-Gebühren), als auch die Zinsen und die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens, die Kosten für dieses zweite Inkassounternehmen möchte ich mir jedoch, ich hoffe doch verständlicherweise, nur allzugern ersparen.