Ebay: Preisnachlass
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Hallo, ich habe einen sperrigen Artikel in Ebay versteigert mit der Vorgabe "nur für Selbstabholer" und habe dazu u.a. im Artikeltext geschrieben : "Artikel kann jederzeit bei mir besichtigt werden". Ersteigert wurde der Artikel von einem weit entfernt wohnenden Bieter, der mir nach Auktionsende vorgab, ihm den Artikel zuzusenden, er bezahle die Versandkosten. Dies habe ich dann auch getan, nachdem er die vereinbarten Versandkosten überwiesen hatte.