Darf der Kläger bevor das Urteil gesprochen wurde schadensersatz forden
Ich hatte vo kurzer zeit eine Gerichtvehandlung es ging um den Tatvorwurf das ich 2 kfz gestohlen haben soll das Gericht fällte das Urteil "Freispruch" Ich habe den Tatvorwurf von anfang an abgestritten dennoch wurde das verfahren gegen mich eröffnet meine frage lautet aber der kläger hat mich angezeigt das ich diese tat begangen habe bevor überhaupt ein urteilgesprochen wurde bekamm ich post schadensersatz an die firma zu leisten das heißt also die firma ist sich sehr sicher gewesen das ich es wahr laut urteil bin ich unschuldig die firma hat doch aber mit diesen schreiben mich für 100% schuldig erklärt oder irre ich mich. Also falsche Verdächtigung oder ist es sinnlos darauf zu klagen . Mfg Itmarcel