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Missverständnis bei Geschenk - Beleidigungsverdacht

13. Dezember 2014 20:07 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich möchte einem Menschen ein Buch mit dem Titel "Woran man ein Arschloch erkennt" oder Dostojewksi "Der Idiot" schenken. Kann dieser, sofern er das Geschenk nicht als wertvolle unterstützung zur eigenen Bildung ansieht, sondern als Angriff auf sein Selbstkonzept missversteht, Anzeige wegen Beleidung erstatten?

Erbitte konkrete Rechtliche Einschätzung (keinen Tip, ein anderes Buch zu schenken)

13. Dezember 2014 | 20:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Selbstverständlich kann das Verschenken eines Buches mit dem Titel "Woran man ein Arschloch erkennt" oder "Der Idiot" den Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB erfüllen.

Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Angenommen, Sie hatten mit der Person, der Sie das Buch schenken wollen, Auseinandersetzungen, die nicht von gegenseitiger Wertschätzung gekennzeichnet gewesen sind, kann aufgrund der Buchtitel eine Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung zu sehen sein. Schließlich bedarf es zur Verwirklichung des Straftatbestands der Beleidigung keineswegs der verbalen Beschimpfung, vielmehr können auf Gesten beleidigend sein.


2.

Wenn es Ihre Zielsetzung ist, dem Beschenkten gegenüber Ihre Mißachtung kundzutun und wenn der Beschenkte das auch so versteht bzw. verstehen muß, müssen Sie mit einer Strafanzeige rechnen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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