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Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen bei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
12. August 2023 15:57
|
Preis:
50,00 €
|
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Guten Tag,
folgende Konstellation:
A - hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung erstattet, die sich auf Grundstück des Z in dessen Gegenwart durch den ihm unbekannten X ereignet haben soll.
Z - wird von der Polizei im Auftrag der Amtsanwaltschaft zur Vernehmung geladen und aufgefordert, die Personalien des X zu nennen, der die Beleidigung begangen haben soll
X - ist Sohn des Z und die Person, deren Personalien die Polizei zu eruieren versucht.
Frage:
Hat Z ein in §52 StPO begründetes Zeugnisverweigerungsrecht oder entfällt dieses weil es zum Zeitpunkt der Befragung ja keinen konkreten Beschuldigten gibt?
Beste Grüße
Sehr geehrter Fragensteller,
das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO besteht unstreitig, weil man den "unbekannten" Angehörigen genauso schützen darf wie einen schon "entdeckten" Täter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Saeger
(2022)
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53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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