Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen bei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt

12. August 2023 15:57 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
folgende Konstellation:

A - hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung erstattet, die sich auf Grundstück des Z in dessen Gegenwart durch den ihm unbekannten X ereignet haben soll.

Z - wird von der Polizei im Auftrag der Amtsanwaltschaft zur Vernehmung geladen und aufgefordert, die Personalien des X zu nennen, der die Beleidigung begangen haben soll

X - ist Sohn des Z und die Person, deren Personalien die Polizei zu eruieren versucht.

Frage:
Hat Z ein in §52 StPO begründetes Zeugnisverweigerungsrecht oder entfällt dieses weil es zum Zeitpunkt der Befragung ja keinen konkreten Beschuldigten gibt?

Beste Grüße

12. August 2023 | 16:20

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO besteht unstreitig, weil man den "unbekannten" Angehörigen genauso schützen darf wie einen schon "entdeckten" Täter.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

(2022)

Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Internationales Recht, Nachbarschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER