Streetbuddy und Kratzer am Auto
vom 15.4.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo! Wir haben seit einer Weile einen "Streetbuddy" Aufsteller, welchen wir am Straßenrand aufgestellt hatten, so dass er mit dem Vorderbein und dem Fähnchen in die Straße hineinragt (wir wussten bis dato nicht, dass das nicht erlaubt ist) Wir wohnen in einer Siedlung mit 30er Beschränkung, leider fahren auf Höhe unseres Hauses die wenigsten 30, Bürgersteig gibt es auch keinen. Eine Anwohnerin, die unseren Aufsteller bereits seit einer Weile kannte, konnte wohl abends bei Regen das Fähnchen nicht erkennen, welches vom Wind etwas verrutscht war und dieses gestreift.