Status: Ehepartner hat sich im Dezember getrennt; Wohnung & Co seit März getrennt. Ich habe 2 PKW auf meinen Namen inkl. 2x4 Räder gekauft und bezahle Steuern & Versicherung für beide schon immer allein.
PKW 1 war Familienauto und zu 90% von mir benutzt. (Fahrt zur Firma, Freizeit, Familienfahrten). 1. Auto habe ich in die Ehe gebracht und immer Geld aus Verkauf in Kauf neues Auto gesteckt. Nur bei letztem Kauf hat Expartner 2/3 bezahlt und ich ca. 1/3 inkl.mit Verkauf altem Auto (wie immer auf meinem Namen).
Pkw 2 ist Kauf für Kind; Geld ist aus Erbschaft; anteilige Rückzahlung Kind an mich. Kaufvertrag mit Raten besteht und läuft noch. Eigentum ist daher noch bei mir.
Expartner hatte PkW 1 ca. 2 Monate ohne Absprache entwendet. Reagierte auf nichts. Rückgabe erfolgte über Polizei nach Anzeige auf Diebstahl. (Leider)
Jegliche schriftliche Vorschläge (inkl. Brief Anwalt) zur gemeinsamen Nutzung oder eines Abkaufs durch ihn wurden von ihm komplett ignoriert. Keinerlei Reaktion.
Er hat 2x 4x Sommerreifen für Pkw 1 und Pkw 2 sowie den 2. Schlüssel für Pkw 1 in seinem Besitz. Eigentümer bin ich nach wie vor aufgrund des Kaufvertrages.
Ich habe ihm 3x mit Nachweis geschrieben und ihn zur Herausgabe der 2x4 Sommerreifen und des Schlüssels aufgefordert. Ich habe im letzten Schreiben 2 Angebote für Neukauf der Reifen & Felgen dazu gelegt und einen Anspruch auf Kosten für einen Ersatzkauf angekündigt. Mit Hinweis auf das BGB. Es steht eine Frist drin bis wann er mit Abhol-/Übergabetermine mitteilen soll und bis wann er mir das Eigentum übergeben soll. Die letzte Frist lief heute ab.
Zum einen ist es nicht ungefährlich mit Winterreifen im Hochsommer zu fahren, zum anderen bräuchte ich den zweiten Schlüssel dringend für notwendige Software-Updates der Elektronik im Pkw 1. ohne den 2. Schlüssel kann auch die nächste TÜV-Abnahme gefährdet sein. Hatten wir schon erlebt.
Wenn ich 2x4 Sommerräder mit Felgen neu kaufe würde, zu günstigen Bedingungen mit mittleren Qualitätsanspruch, sowie dem zweiten Schlüssel, sind es Kosten In Höhe von circa 2200. Echt viel! Ich musste schon 2025 unvorhergesehen Werkstatt/ Kosten in Höhe von circa 600 € alleine tragen.
- Ich habe ja nachweisbar viele Angebote für eine Einigung an unterbreitet.
- U. A. auch 2x einen Vorschlag für die gemeinsame Nutzung des Pkw1. Darauf gab es keinerlei Reaktion.
- Einen Scheidungsantrag gibt es noch nicht.
- Es gibt überhaupt keine Forderung von seiner Seite.
A) Gibt es eine Möglichkeit, wie ich mein Eigentum über die Polizei oder über das Gericht zurück bekommen kann?
B) Und wie stehen die Chancen?
C) Kann ich allein einen Antrag bei Gericht stellen?
D) Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
E) Wer trägt die Gerichtskosten?
Der Expartner ist bei der Stadt voll beschäftigt und hat einen festem Wohnsitz.
A) Die Polizei wird in der Regel nicht die Herausgabe zeitnah bewerkstelligen. Theoretisch denkbar ist, dass ein Staatsanwalt das Auto einzieht und an einen herausgibt. Der aber in der Regel eher einschlägige Weg führt über eine Herausgabeklage beim Gericht.
B) Wenn der Wert des Wagen bis zu 5.000 Euro beträgt, dann ja. Auch ohne Anwalt. Beim Amtsgericht. Wenn er über 5.000 Euro ist, dann nein. Denn beim Landgericht herrscht Anwaltswang.
C) Sie können hier den Wert des Wagens als "Streitwert" eingeben und dann alles nachvollziehen: