In meiner Hauptbeschäftigung, in der ich freigestellt bin, verdiene ich bereits über der Beitragsbemessungsgrenze in der RV/AV, was m.E. jedoch dazu führt, dass die SV - Beiträge nach einem Schlüssel auf beide Arbeitgeber aufgeteilt werden. ... Ich habe - ohne Betrachtung des zweiten, befristeten Anstellungsverhältnisses, einen Anspruch auf 24 Monate ALG 1, wobei der Durchschnitt des Gehalts der letzten 12 Monate deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.Hierbei möchte ich mich nicht verschlechtern. - Wird durch die Aufteilung der SV - Beiträge auf beide Arbeitgeber das Entgelt beim Hauptarbeitgeber für die Beitragsberechnung rechnerisch reduziert und geht nur dieses rechnerisch reduzierte Entgelt in den Durchschnitt der letzten 12 Monate ein ?