Das Ganze erstreckte sich troepfchenweise ueber einige Jahre, fiel irgendwann auf, Haftbefehl, die Tatreihe wurde vor (dem Vernehmen nach, etwa) 15 Jahren beendet, Haftbefehle aber waehren womoeglich bis 30 Jahre nach dem Tod des Gesuchten (erst dann werden ja auch seine polizeilichen Daten geloescht, vielleicht wg. gewerbsmaessiger Wiederauferstehungsgefahr), denn dass HBs verjaehren, waere mir neu - oder gibts das, dass man sie mal Haftbefehle wg. ... Und wenn er vergisst, den schon nach 70 Jahren wieder einzustellen, dann verjaehrt eine an sich mit 10 Jahren belegte Strafsache erst nach 20, das ist mehr als im Durchschnitt lebenslange Freiheitsstrafe, aeusserst effektiv wird hier Resozialisierung stracks unterbunden, IST DAS KORREKT (Frage 2, eigentlich Frage 1 in abgewandelter Form). ... Auch schlimm - der entstandene Schaden, einige zehntausend (damals noch) Mark, verjaehrt im Extremfall 30 Jahre nach der Tat.