Folgende Frage
Ambulantes Op Centrum Mietvertrag 10 Jahre Option 2x5jahre im Mietvertrag steht das eine Kooperation erfolgen soll
Zusätzlicher Kooperationsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Qartalsende
Wenn der Vermieter Kooperation aufkündigt ist dann auch der Mietvertag in Gefahr?
Wenn im Mietvertrag Kooperation vereinbart ist kann man den Kooperationsvertrag dann überhaupt kündigen ?
Haben viel Geld in die Praxis gesteckt und sollen Preis senken obwohl wir seit 8,! Jahren keine Preiserhöhung gemacht haben für unsere Leistung ,ansonsten wird Kooperation gekündigt.
Ist das rechtens?
Aufgrund Ihrer knappen Sachverhaltsschilderung ist die Frage definitiv nicht zu beantworten.
Offensichtlich gibt es einen Mietvertrag über Gewerberäume und einen sog. Kooperationsvertrag, zu dessen Inhalt Sie nichts sagen.
Grundsätzlich handelt es sich um zwei Verträge, die vorliegen müssen, um sie prüfen zu können. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch ersichtlich werden, ob zwischen den beiden Verträgen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, mit der Folge, daß ein Vertrag vom Bestehen des anderen abhängig ist.
2.
Sie sollten also eine Direktanfrage stellen, so daß Einsicht in die Verträge genommen werden kann. Diesbezüglich können Sie sich gern per Direktanfrage an mich wenden.
Daß eine Vertragsprüfung allerdings nicht für 20,00 € erfolgen kann, sei nur rein vorsorglich erwähnt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller2. April 2011 | 20:55
Es wurde ein Mietvertrag geschlossen um ein ambulantes op Centrum zu betreiben. Zusätzlich der Kooperationsvertrag der auch Bestandteil des Mietvertrages ist.mit den Jahren wurden wir immer größer und leistungsstärker wir haben auf bitten des Vermieters unsere Kapazitäten ausgeweitet und keine anderen Geschäftspartner angenommen .jetzt sind wir abhängig und sollen Preise senken .
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt2. April 2011 | 21:03
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch diese zusätzliche Information ersetzt leider nicht die Prüfung der Verträge.
So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Preissenkung auf einem bloßen Wunsch des Vermieters beruht oder ob sich z. B. aus den Verträgen ein Mitspracherecht des Vermieters ergibt. Daran knüpft die weitere Frage an, um welche Preise es sich überhaupt handelt.
Jede Rechtsfrage, die sich im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen stellt, ist anhand der Verträge zu prüfen. Schließlich ergeben sich aus den Verträgen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Ohne Kenntnis der Verträge bewegt man sich im Bereich reiner Spekulation. Und damit ist leider niemandem geholfen.