Oder ist dies überflüssig, da die Bank - auch nachdem der Kredit gekündigt und auch dieser auch zur Rückzahlung fällig wurde (als nach Fälligkeit des Kredits) - die ausgesprochene Kündigung wieder zurücknehmen kann, womit der alte gekündigte Darlehensvertrag und damit auch die alte Zinsvereinbarung wieder rechtswirksam wird? ... Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 130 BGB: Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden">§ 130 Abs.1 S.2 BGB</a> nur bis zu ihrem Zugang beim Empfänger widerrufen werden kann. ... Einigen sich nach der wirksam abgegebenen Kündigungserklärung die vormaligen Vertragsparteien nach dem wirksamen Ausspruch der Kündigung auf die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wird hierdurch nicht die Kündigung unwirksam und das alte Vertragsverhältnis fortgesetzt, sondern rechtlich ein neues Vertragsverhältnis begründet, zumeist unter den gleichen Bedingungen wie das vormalige Vertragsverhältnis.