Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
1. Wie schaffe ich es, dass die Seite offline genommen wird?
Sie müssen zunächst den Lizenzvertrag kündigen, so dass die Nutzungsrechte, die Sie ursprünglich dem Kunden übertragen haben, wieder an Sie zurückfallen. Für eine wirksame Kündigung ist Voraussetzung, dass Sie dem Kunden (nachweisbar) eine letzte Zahlungsfrist gesetzt haben, die erfolglos verstrichen ist. In dem Kündigungsschreiben sollten Sie zugleich dem Kunden untersagen, das Skript weiterhin zu verwenden und für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung rechtliche Schritte ankündigen.
Nutzt der Kunde das Skript danach weiterhin, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt kann den Kunden abmahnen und zugleich den Provider zur Löschung des Seiteninhalts auffordern. Notfalls können Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Muss ich (bei Lizenzentzug) eine Begründung angeben oder kann das in einem Satz formuliert werden?
Die Begründung sollte sich kurz und knapp aus Ihrem Kündigungsschreiben ergeben: „Kündigung wegen Zahlungsverzuges".
3. Muss ich Zustellfristen für Briefe oder sonstige Fristen zur Löschung der Seite beachten?
Sie müssen lediglich etwaige Verjährungsfristen für Ihren Zahlungsanspruch und einen nach der Kündigung bestehenden Unterlassungsanspruch beachten. Die Verjährungsfrist beträgt jeweils drei Jahre.
4. Wie kann ich nun weiter vorgehen und was muss ich beachten?
Sofern Sie bereits eine letzte Zahlungsfrist gesetzt haben, können Sie den Vertrag kündigen und dem Kunden eine Frist zur endgültigen Löschung Ihres Skriptes setzen. Weiterhin sollten Sie darüber nachdenken, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Kunden nach der Kündigung zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
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