Zur Information : es wurde bisher stets unter Stillschweigen so gehandhabt, dass wir hier die Resttage immer nehmen durften, wann wir wollten - ich habe diese erst im Mai diesen Jahres genommen - hätte ich nicht gekündigt,wäre dies auch alles so ok gewesen - der komplette Urlaub war bereits für das Jahr 2006 eingetragen und genehmigt worden. Meine Frage : Kann sie a ) einmal schon abgefeierten Urlaub (nämlich die drei Resturlaubstage aus Mai ) aufgrund der Kündigung wieder zurückziehen und b) verfällt doch nur der Anspruch auf Freizeit, nicht aber der auf Urlaubsentgeltzahlung, oder ? Kann ich sie also nun dazu verpflichten, mir die drei Tage auszuzahlen, da sie mir diese ja ohne Kündigung nicht gestrichen hätte ?