Im Arbeitsvertrag, der vor 15 Jahren ausgefertigt wurde und nunmehr den zweiten Wechsel in der Apotheke (Inhaberwechsel) überdauert hat, steht, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Urlaub und Kündigung Geltung haben. Weiterhin führt der Arbeitsvertrag aus, dass sie als Teilzeitkraft angestellt ist. ... Für eine schnelle Beantwortung wären wir Ihnen sehr dankbar, da sie nächste Woche kündigen will, um nicht unnötig lange in der Apotheke arbeiten zu müssen, es aber zu befürchten steht, dass die Apothekenleitung mit Hinweis auf die gestaffelte Kündigungsfrist nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine 4-Wochen-Kündigungsfrist ablehnen wird.