Unwirksame Befristung nach § 15 Satz 5 des TzBfG
vom 27.9.2015
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Sachverhalt: Frau X hat am 15.11.2014 einen bis zum 31.07.2015 befristeten Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung erhalten und unterschrieben. Frau X arbeitete und arbeitet bis heute (27.09.2015) mit Wissen des Arbeitgebers (Lohnabrechnung / Schichtpläne etc. vorhanden) weiter. Heute wurde ihr ein auf 31.07.2015 rückdatierte Verlängerung auf den 01.01.2016 befristet zur Unterschrift vorgelegt.