Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Gemeinbedarf "Post" ?
vom 30.8.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Eine Gemeinde beabsichtigt ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück mit aufstehendem (ehemaligem Post-Gebäude) nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auszuüben um dort einen Kindergarten anzusiedeln. Der B-Plan weist die Fläche noch als "Gemeinbedarf Post" aus. Dieser B-Plan wurde nicht geändert.