Ladendiebstahl Sachbeschädigung Ladenbdiebstahl
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Er arbeitet daraufhin noch weitere 2 Jahre in seiner Firma bis Aug 2008 und verlässt diese dann. Jetzt im Jahr 2009 näher 08.2009 möchte ein neuer Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn ein Führungszeugnis, Junge X ist sich nun nicht sicher was in seinem Zeugnisstehen wird und ob er es wenn dann überhaupt einreichen soll da im Vertrag steht das negative Eintragungen eine erlöschung des Arbeitsvertrages bewirken würden. wird Junge X nun einen Eintag in seinem Zeugnis auffinden?