Sehr geehrter Herr Anwalt,da meine Mutter dement ist, verbringt sie ihr Leben im Altenheim.Die Vollmacht, (Vermögensangelegenheiten, Wohnungsfragen, Gesundgheitsfragen und sonstige Angelegenheiten), hat meine Schwester im Jahr 2003, durch einen Pfarrer beglaubigen lassen, Zu dieser Zeit hat mein Bruder noch gelebt, der eigentlich laut Erbfolge, der Älteste war, die Vollmacht bekommen sollen. Nun wollte meine Schwester, dass ihre Tochter in unser Elternhaus einzieht, da sie schon in der Dachgeschoßwohnung gehaust hat. Da wir eine Erbengemeinschaft sind ( 9/12 meine Mutter, 1/12 meine Schwester, 1/12 ich, Rest meine Schwägerin bzw.