Reiserücktritt von einer Kreuzfahrt
vom 5.12.2013
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Hallo ! Ist das richtig und trifft für eine Reiserücktrittsversicherung zu ? " Bei Vertragsabschluss müssen Sie nur die Umstände benennen, nach denen der Versicherer ausdrücklich und schriftlich fragt.