Zählt eine Leibrente zu den beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des SGB V?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Meine Vermutung ist nein, denn: SGB V § 237 (Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner) liest sich wie folgt: "Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt 1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, 2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und 3. das Arbeitseinkommen. § 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend." um 1. und um 3. kann es sich nicht handeln, höchstens um 2. ("der Rente vergleichbaren Einnahmen"). "der Rente vergleichbaren Einnahmen" werden aber an anderen Stellen (u.a. in § 226 Abs. 1) als "Versorgungsbezüge" bezeichnet, und Versorgungsbezüge wiederum werden in SGB V § 229 (Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen) definiert.