In unserem Vertrag steht außerdem im Formularteil eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, welche auch eine Quotenregelung bei Auszug vorsieht. ... An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass es bereits feste Nachmieter gibt, die mich sogar wegen Kauf von Gardinenstangen und ähnliches angesprochen haben und diese bereits von mir gekauft haben. ... Angenommen, dass der Vertrag durch den Nachmieter bereits unterzeichnet worden ist und in diesem Vertrag die beiden widersprüchlichen Klauseln zur Schönheitsreparatur stehen: falls nun der Nachmieter darauf besteht, dass die Wohnung neu gestrichen wird, so dass der Vermieter eine komplette Renovierung der Wohnung durchführen muss, weil diese Pflicht wegen Nichtigkeit der beiden Klausel auf ihn übertragen wird, besteht dann noch die Notwendigkeit einer erneuten Malerarbeit unsererseits?