Bitte um fristlose Kündigung
vom 5.9.2011
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Um den Sachverhalt darzustellen, poste ich den Brief, den ich vor zwei Monaten meinem alten Vermieter geschickt habe, um ihm darum zu beten, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. ... Nun bitte ich dich darum den Mietvertrag fristlos zu kündigen und unsere Kaution zum Ausgleich der Mietschulden verwendest. Ich weiß nicht, ob du ein Musterschreiben dafür hast, ansonsten hast du einen Anspruch auf eine Außerordentliche Kündigung nach §543 Absatz 2 BGB.