Lohnzahlung nach Kündigung/Ausschlussfrist
vom 21.11.2012
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Fall stellt sich folgendermaßen dar: Ich war seit Mai 2012 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, habe selbst gekündigt und das Arbeistverhältnis endete mit dem 13.11.12. Am Anfang jeder Woche, habe ich meinen Zeitnachweis der vorhergehenden Woche, über die gearbeiteten Stunden, an die Zeitarbeitsfirma gefaxt. Das Gehalt für einen Monat habe ich, wie im Arbeitsvertrag genannt: "Für Mitarbeiter im Lohnverhältnis wird das Arbeitsentgelt spätestens am 21. des folgenden Monats zahlbar gemacht, für Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis gemäß 64 HGB", immer ca. eineinhalb Monate später erhalten.