Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter ist vor kurzem verstorben, ihr gesamtes Bar-Vermögen (ca. 70.000,- EUR) ging an meinen Vater über (es gibt keine Immobilien oder Grundstücke). ... Allerdings mache ich mir jetzt Gedanken zum Thema Elternunterhalt / Rückforderung einer Schenkung bei einem möglichen Pflegefall meines Vaters: Meine Verlobte und ich (Kind ist unterwegs) möchten schon seit längerer Zeit eine Eigentumswohnung kaufen (wir sind auf der Suche, die Wohnung soll finanziert werden, mein Vater bleibt in seiner Mietwohnung leben), das Geschenk meines Vaters würden wir hier gerne als Eigenkapital mit investieren (das ist auch ausdrücklich von meinem Vater so gewünscht). Angenommen… - wir kaufen noch dieses Jahr eine 3-Zimmer- Eigentumswohnung für uns (das geschenkte Geld meines Vaters wird in voller Höhe investiert) - und angenommen der schlimmste Fall tritt ein, mein Vater wird in den nächsten 10 Jahren zu einem Pflegefall, seine Rente und sein geringes Gespartes reicht für die Pflegeheimkosten nicht aus, das Sozialamt springt ein und „durchleuchtet" seine Schenkungen der letzten 10 Jahre… kann das Sozialamt das geschenkte Geld, das wir voll in unsere Eigentumswohnung investiert haben, von mir wieder zurückfordern?