Zustellung an Nebenwohnung zulässig, die real nicht existierte.
vom 6.3.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
: Erhalt eines Versäumnisurteils Rückfrage beim Gericht ergibt, dass die Klageschrift (Datum 2007) seitens der Post an der alten Wohnung (Saarbrücken) hinterlegt wurde, obwohl 1.) ich dort nicht mehr wohnte und 2.) ein Nachsendeauftrag existierte.