Selbstbehalt der Eltern bei Pflegebedürftigkeit des volljährigen Kindes
vom 20.4.2010
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lukas / Erfurt
Wie bereits oben dargelegt, ist fraglich, inwieweit die Eltern des (todkranken) Kindes für etwaige Pflegekosten oder sonstige Kosten aufkommen müssen. ... Die Rente der Mutter beläuft sich auf ca. 700 € (vermutlich "netto", d. h. nach Abzug von KV- und PV-Beitrag). ... Abschließend bitte ich noch um einen kurzen Hinweis, ob die Tochter/Schwester möglicherweise ebenfalls für etwaige Pflegekosten o. ä. aufkommen muss.