Neuer Arbeitsvertrag - Kündigungsfrist wiederspruch Präambel
vom 9.12.2020
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Die Firma des Arbeitgebers schloss das Schweizer Büro am31.08.2020 . Aus diesem Grund und ab diesem Vertrag wird der Arbeitnehmer seinen Sitz in Deutschland haben. (2) Es wird hiermit festgelegt, dass die vorangegangene Beschäftigungszeit (in den Geschäftsräumen der ........in Basel im vorliegenden Arbeitsverhältnis vollumfänglich berücksichtigt wird. ... Jetzt meine Frage: Wiedersprechen sich nicht die zwei Aussagen?