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4.206 Ergebnisse für kind kindesunterhalt

§170 StGB Abs. 1 Unterhalts und Strafrecht
vom 18.1.2006 15 € Historischer Preis
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Frage an einen Anwalt mit Fachkenntnissen im Familien-/Unterhaltsrecht und Strafrecht Kindesunterhalt / §170 StGB Abs. 1 Bitte um präzise Antwort zu den Tatbestandsmerkmalen des §170 StGB Abs. 1 Vorrecherche ist bereits erfolgt. ... Der Kontakt zum Kind wurde mir nach 4 Jahren nun bald 12 Jahre verwehrt. ... Danach hieß es das Kind wolle mich nicht mehr sehen.
Unterhalt, Haus, Schenkung
vom 3.9.2009 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Abend, ich bin mit meiner Frau verheiratet, habe mit ihr einen gemeinsamen Sohn und ein Haus in Deutschland, in dem meine Frau und unser Sohn gemeinsam leben. Das Haus gehört uns beiden zu gleichen Teilen, der Hauskredit beläuft sich auf etwa EUR 900 monatlich bis 2024. Wir sind deutsche Staatsbürger.
Verjährung Rückzahlung Unterhaltsvorschuss JA - Unterhaltsanspruch nicht tituliert
vom 3.9.2014 38 € Historischer Preis
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Sehr geehrte(r) Anwalt/Anwältin, seit Mai 2009 wird auf Antrag der Mutter Unterhaltsvorschuss für das bei ihr lebende Kind durch das Jugendamt an sie gezahlt, da es dem Vater wegen geringem Einkommen nicht möglich war. ... In dieser wurde die Bewilligung ab Mai 2009 in voller Höhe bekanntgegeben, sowie darauf hingewiesen, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Land übergegangen ist, dass nicht mit befreiender Wirkung Unterhalt an das Kind gezahlt werden kann und dass der Vater zur Mitwirkung zur Durchführung des Gesetztes verpflichtet ist (§ 6 Abs. 1 UVG i. ... Ich stütze meine These auf den ersten Absatz folgenden Beitrags von http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsvorschuss.html: "Verjährungsfristen Die Verjährungsfrist für Ansprüche der Vorschusskasse beträgt nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist">§§ 195</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist">197 Abs. 2 BGB</a> 3 Jahre und wird während der Minderjährigkeit des Kindes nicht gehemmt.
Trennungsunterhalt weiter zahlen,obwohl zukünftige Ex, neuen festen Partner hat?
vom 21.2.2019 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, Situation und Überblick - meine zukünftige Ex Frau spricht Trennung, mit Begründung XY, im Oktober 2018 aus & will da schon, auf keinen Fall zurück in die Ehe mehr -2 bis 3 Wochen später stellt die zukünftige Ex einen neuen "Partner" vor ( soll eine Schicksals Findung gewesen sein) - der neue Partner, meiner zukünftigen Ex, hat sich auch fast zeitgleich, von seiner Frau getrennt - der neue Partner der zukünftigen Ex hat zeitweise, während meine Anwesenheit , geduldet in unserem gemeinsamen Haus geschlafen - aufgrund dieser Situation bin ich schnellstmöglich Anfang November 2018 ausgezogen, in eine eigene Wohnung - seit dem Auszug Anfang November 18 aus dem gemeinsamen Haus, zahle ich Kindesunterhalt für zwei gemeinsame Kinder, sowie Trennungsunterhalt für die zukünftige Ex Frau - jetzt die ganz relevanten Details!!! - der neue vermeintliche Partner, meiner zukünftigen Ex Frau, ist kurz nach meinem Auszug, komplett mit seinen Sachen eingezogen ( also fester Einzug des vermeintlichen neuen Partners Anfang November 2018) - meine zukünftige Ex Frau, war mit dem neuen Partner schon ein verlängertes Wochenende im Urlaub - zukünftige Ex Frau hat den neuen Partner, meinen noch Schwiegereltern und fast der ganzen Familie schon vorgestellt - zukünftige ExFrau und der neue Partner planen für August 2019 gemeinsamen Urlaub - zukünftige ExFrau und der neue Partner sind für das Jahr 2019, zu zwei Hochzeiten aus dem Familienkreis meiner zukünftigen Ex-Frau eingeladen/ also familiäre Feiern - zukünftige Ex und der neue Partner zeigen sich in der Öffentlichkeit als Pärchen und gehen gemeinsam zu diversen öffentlichen Veranstaltungen/ Weiterbildungsseminare - der neue Partner meiner zukünftigen Ex, ist nach Einzug, in unser noch gemeinsamen Haus, dort auch offiziell übers Einwohnermeldeamt gemeldet und steht natürlich auch auf dem Briefkasten namentlich aufgeführt - neuer Partner , meiner zukünftigen Ex , hat mittlerweile im Kellerbereich ein eigenes Büro eingerichtet - neuer Partner, meiner zukünftigen Ex, betreut zeitweilig auch unsere beiden Kinder sowie zwei Dauerpflege Kinder ( der neue Partner wurde dem zuständigen Amt für Jugend und Soziales/Dauerpflege auch schon vorgestellt) - neuer Partner meiner zukünftigen Ex , zahlt monatlich einen Betrag an meine zukünftige Ex Frau( dieser Betrag wird als reine Miete betitelt) - ich weiß nicht ob wichtig oder relevant, der neue Partner meiner zukünftigen Ex-Frau, zahlt auch trennungsunterhalt und Kindesunterhalt an seine Ex-Frau Aufgrund der Vielzahl , der oben aufgeführte Fakten , kann ich mir kaum vorstellen, in so einer Situation Trennungsunterhalt zahlungspflichtig zu sein ??!?
Welche Abzüge kann ich von meiner Mindesunterhaltspflicht geltend machen, z.B. Fahrtkosten,?
vom 2.10.2008 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich möchte wissen, ob ich von meiner Mindesunterhaltspflicht Abzüge geltend machen kann. Zum Beispiel die Fahrtkosten zu meiner Arbeitsstelle und Bürobedarf-ich bin Lehrer. Hier komme ich nämlich auf über 280€ im Monat und würde so-fiktiv-ja keinen Unterhalt zahlen müssen.
Wahrungsanzeige Elternunterhalt
vom 13.12.2010 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt schickte mir eine Wahrungsanzeige und fordert die Offenlegung meiner Einkünfte und Vermögen, somit sie dann eventuellen Elternunterhalt einfordern können. Meine leibliche Mutter beansprucht scheinbar Pflegemittel, für die ich nun Aufkommen soll. Meine leibliche Mutter hat mich mit elf Jahren ins Heim gegeben, aus dem mich mein Vater nach 4 Monaten, nachdem Ihn das Jugendamt mitteilen konnte, herausgeholt hat.
Trennungsunterhalt / gültig notarieller Ehevertrag
vom 15.5.2010 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Das Einkommen meiner Ehefrau ca. 1250 ,- Euro plus 184 ,- Euro Kindergeld und plus 350,- Euro Unterhalt vom Vater des Kindes. Meine noch Ehefrau ist freiwillig Anfang des Jahres in der Anzahl der Wochenstunden von 38,5 auf 30 Stunden herunter gegangen, damit sie sich mehr um das Kind kümmern kann ( wäre nicht notwendig gewesen da der Junge schulisch sehr gut ist ).
Trennung mit Immobilienbesitz. Was ist zu beachten?
vom 26.9.2013 58 € Historischer Preis
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Die Situation: Meine Frau und ich sind verheiratet, wir leben in Trennung ab 10/13 (Beginn des Trennungsjahres mit Konten- und Haushaltstrennung) mit unseren gemeinsamen Kindern, 6 und 8, im Eigenheim, gemeinsamer Besitz, meine Frau drängt darauf, dass ich ausziehe und sie mit den Kindern im Haus verbleibt. ... Im Gegenzug würde ich mich auch nach meinem Auszug an den kalten Hauskosten(s.o.) mit 300 € beteiligen, um gleichberechtigter Miteigentümer zu bleiben (und Mitschuldner gegenüber der Bank) und außerdem sind im von mir gezahlten Kindesunterhalt Wohnkostenanteile enthalten. ... Frage: Ehevertrag Falls wir uns statt auf Scheidung auf einen Ehevertrag einigen – bringt das in der Summe Vor- oder Nachteile, auch unter Berücksichtigung steuerlicher und anderer Belastungen oder Vergünstigungen, die mit den Kindern zusammenhängen.
Unterhaltspflichtverletzung
vom 13.2.2011 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Vater meiner tochter zahlt nicht. Die Trennung war 2001 und am 30.9.2005 sind wir geschieden worden.In diesem Zeitreaum gab es unregelmäßige Zahlungen.Am 26.10.06 wurde die Unterhaltspflicht auf 291€ festgesetzt, zu zahlen ab 01.05.06.Zum 22.11.06 war es mittlerweile ein Rückstand von 1537€.Am 01.07.07 wurde der Unterhalt auf 288€ reduziert, aber weiterhin nicht bezahlt.Ein Pfändungsbeschluß vom 09.07.08 blieb erfolglos.Ein Beschluß zur Rückstandtilgung habe ich nicht unterschrieben. Am 08.07.09 wurde ein Bescheid zur Zahlung von 295€ auf 0€ festgesetzt.
Frage zu Billigkeitsschwerpunkt bei überobligatorischer Tätigkeit
vom 23.4.2014 25 € Historischer Preis
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Bevor ich zu meiner konkreten Frage komme, zunächst das beispielhaft dargestellte Szenario: Die Mutter des Kindes hat nur wenige Monate nach der Geburt des Kindes die Beschäftigung wieder aufgenommen. ... Lebensjahr des Kindes). ... Der Kindesunterhalt, der ja auch vom Vater zu tragen ist und damit eine weitere finanzielle Belastung darstellt, ist dabei sogar noch aussen vor gelassen.
Unterhalt ab 18 Jahren - Welches Einkommen wird für die Kindsmutter zugrundegelegt?
vom 9.7.2007 50 € Historischer Preis
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Klasse des Gymnasiums und wohnt im Haushalt der KM und des Stiefvaters -KM und Stiefvater haben zusammen zwei weitere Kinder (4 und 6 Jahre alt) -KM ist Versicherungskauffrau mit einer IT-Zusatzqualifikation, wegen der großen Entfernung zur nächsten Großstadt (gesamt 3 Stunden Fahrtzeit täglich) und der kurzen Kindergarten-/Hortzeiten (8-12 Uhr) findet sie derzeit keine adäquate Beschäftigung als Angestellte -KV zahlt derzeit 384 Euro Kindesunterhalt (Titel), Ehefrau des KV hat eigenes Einkommen, keine weiteren Kinder vorhanden -das Jugendamt hatte den KV bisher verpflichtet, die freiwillige Krankenversicherung (120 Euro) zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen (KV PKV, Stiefvater GKV, KM familienversichert bei ihrem Ehemann, daher keine Familienversicherung des Sohnes möglich) -Hier die Einkommensverhältnisse: Kindsvater: 2500 Euro (bereinigtes Netto als Selbständiger) Kindsmutter: derzeit 0 Euro Stiefvater: 2700 Euro (Netto als Angestellter) Nun wird der Sohn 18 Jahre alt (Barunterhaltspflicht beginnt): 1.
Meine Unterhaltsberechnung korrekt ?
vom 4.2.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Für die Mutter, bei der das Kind derzeit lebt, besteht eine Beistandschaft. Da ich auf diese Rechnung nicht vertraue, möchte ich Sie bitten den von mir ausgerechneten Kindesunterhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. ... - Mutter und Vater des Kindes waren nicht verheiratet. - Keine weiteren Unterhalszahlungen an andere Personen müssen von mir bisher geleistet werden. - Ich habe Arbeitsmittel pro Jahr: Sicherheitsschuhe insgesammt: ca. 70Euro, geliehener PKW:Keine Miete aber Kosten zu tragen für KFZSteuer, Versicherung( diese läuft auf mich) u.
Jobcenter und Unterhaltsanspruch
vom 16.12.2016 35 € Historischer Preis
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Das Jobcenter verlangte wegen eines angeblichen Übergang des Unterhaltsanspruchs Auskunft über meine Einkünfte, die ich jedoch nicht erteilt habe, weil der Kindesunterhalt schon den Mindestbedarf meines Sohnes deckt. ... Ich beziehe nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld in Höhe von 1967 Euro. ich habe 2 Stiefkinder und 1 leibliches Kind mit meiner jetzigen Frau.Ab nächsten Monat arbeite ich im Rahmen von Elternzeit 30 Stunden pro Woche gegen ein Netto von 1442. ... Kann das Jobcenter das einfach so, ohne Berücksichtigung meiner Kinder entscheiden?