Sonderkündigungsrecht 1&1
vom 24.5.2016
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Daraufhin habe ich eine schriftliche Kündigung eingereicht mit einer Bestätigung meines Vermieters. ... Auf meine Rückfrage wieso ich denn zahlen soll wurde folgendes geantwortet: "Bitte beachten Sie das Telekommunikationsgesetz vom 10.05.2012(§46 Abs.8 TKG): Eine außerordentliche Kündigung kann angeboten werden, wenn wir Ihren DSL-Anschluss nicht wie bisher am neuen Wohnort bereitstellen können. ... Daher habe ich die Kündigung Ihres Vertrages zum Ende der Vertragslaufzeit am XX.XX.2017 hinterlegt."