(Zur Info: Die Nutzung von Internet/Email war den Angestellten in den Pausenzeiten gestattet) Demnach hat die GL hier gesetzwidrig gehandelt, weil immer nur in Abwesenheit die Mails gelesen wurden, anstatt z.B. offen zu sagen "Wir haben den Eindruck, Sie machen hier privaten Kram und möchten mal Ihre Postfächer sehen" Das wäre ja ihr gutes Recht gewesen, aber immer nur in meiner Abwesenheit kam das vor. ... Ich hatte unmittelbar nach Lesen dieses Schreibens angemerkt, es sei nicht statthaft, eine fristlose Kündigung ohne konkreten Grund auszusprechen, Daraufhin meinten beide Chefs, "Wir haben uns informiert, das ist alles vollkommen rechtmäßig, Sie haben eine mündliche Begründung bekommen, das muss Ihnen genügen" Ich durfte danach meine privaten Sachen im Büro zusammenräumen, "Ich will sehen was Sie mitnehmen" meinte er dann noch und hat auch in dem Karton genau geschaut ob ich nicht evtl.Daten der Firma auf einer USB Festplatte mitnehmen will, bevor ich dann das Gebäude verließ habe ich nochmals seinen Bruder, der auch die Kündigung unterschrieben hat, gefragt, ob man den Vorwurf der "Unterschlagung" nicht schnell schriftlich geben könnte:"Nein, habe ich doch bereits gesagt, mündlich muss Ihnen bis zur Gerichtsverhandlung genügen" Lohnfortzahlung gäbe es auch keine; ob das fristgemäß zum 31.12.09 relevant wäre, müsste auch vor Gericht geklärt werden.