Betriebliche Altersvorsorge - vorzeitige Abfindung aufgrund Geringfügigkeit
vom 7.2.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich habe zwei bAV-Verträge bei einer Versicherungsgesellschaft. Vertrag 1 entstand aus einem transferierten Guthaben einer bAV bei einer anderen Versicherungsgesellschaft von einem vorherigen Arbeitgeber und hat aktuell eine monatliche Rentenanwartschaft i.H.v. 27,79 EUR Vertrag 2 wurde über den aktuellen Arbeitgeber abgeschlossen, aufgrund von Kündigung allerdings ruhend gestellt und weist eine monatliche Rentenanwartschaft i.H.v. 19,47 EUR aus. Beide Verträge erreichen nicht die Geringfügigkeitsgrenze und daher wollte ich beide Verträge vorzeitig abfinden lassen.