Hallo, Wir haben am mit notariellem Kaufvertrag vom 24.11.2008 eine Eigentumswohnung in einem denkmalgeschütztem Haus (8 Wohnungen insgesamt) erworben und wollten so die Steuervorteile - Afa-Abschreibung- nutzen. ... Allerdings wurde, nach kurzem Baubeginn, nicht weitergebaut und sogar das bereits gestellte Gerüst wieder entfernt ( im Nachhinein erfuhren wir, dass der Verkauf weiterer Wohnungen stagnierte und wir "dummerweise" die ersten waren, welche einen Kaufvertrag unterschrieben hatten). ... Tatsachen evtl. auch gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten und muss der BT uns dann auch alle bisher geleisteter Beträge nebst Zinsen ab Zahltag sowie auch die Kosten für Rückabwicklung der Kreditverträge, bereits erfolgte Zinszahlungen an die Bank, entgangene Zinsen des Eigenkapitals, Notarkosten, Courtage, Grunderwerbsteuer komplett ersetzen?