Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kernfrage ist ja, ob Sie damals bei Übergabe des Opels Kenntnis von diesme Vorschaden hatten.
Dass Sie jetzt Kenntnis erlangt haben, ist unschädlich.
Hatten Sie damals keine Kenntnis, dann kann man Ihnen nichts vorwerfen.
Insbesondere hat eine Begutachtung den Vorschaden auch nicht ans Licht gebracht.
Hatten Sie Kenntnis von dem Vorschaden und haben diesen bewusst nicht gemeldet, dann haben Sie sich zum einen strafbar gemacht und zum anderen kann der Händler den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Da der Vorschaden aber schon in Ihrem Kaufvertrag erwähnt ist, kann man Ihnen zumindest unterstellen, dass Sie Kenntnis von dem Vorschaden hätten haben können.
Wenn man diesen Vorschaden jetzt noch meldet, dann kann der Händler den Vertrag anfechten und als Konsequenz daraus den Kaufpreis mindern. Eine komplette Rückabwicklung scheidet wohl aus, da der Opel sicher auch längst verkauft ist.
Also stellt sich die Frage, ob man schlafende Hunde wecken sollte ...
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt