Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Autohaus Ihnen das Fahrzeug als unfallfrei verkauft und Sie bewusst getäuscht hat, könnten Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.
Wenn Sie eine Minderung des Kaufpreises wünschen, sollte zumindest der merkantile Minderwert durch einen Unfallschaden berücksichtigt werden. Diesen gibt es allerdings meistens nur für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 4 Jahren. Das Alter Ihres Fahrzeuges liegt geringfügig über 4 Jahre. Der merkantile Minderwert könnte daher allenfalls bei ca. 500 - 600 Euro liegen.
Im Wege der Verhandlung sollten Sie allerdings ruhig wegen der Falschangabe im Kaufvertrag versuchen, einen Nachlass von 1.000 bis 1.500 Euro und eine Verlängerung der Gebrauchtwagengarantie um 1 Jahr zu erreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt