§ 437Nr. 2 BGB /Eigentumswohnung / unzumutbare, verschwiegene Lärmquelle? Sachmangel
vom 19.11.2023
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, Gemäß § 437 Nr. 2 BGB wollen/müssen wir, versuchen, unser Recht durchzusetzen und vom Kaufvertrag (notariell beglaubigt, 30.10.2023), zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. ... Da der Kaufvertrag seit dem 30.10.2023 notariell beurkundet ist, bleibt uns nach Kenntnisnahme dieses Sachstandes bzw. ... Haben wir ggfs sogar das Recht auf Aufhebung des Kaufvertrages?