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429 Ergebnisse für küche tapete

Ärger bei Renovierung der eigenen Wohnung/Niesbrauch
vom 13.8.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Von vorneherein stand fest, dass V ein eigenes Zimmer erhält und auch alle Einrichtungen wie Bad und Küche mitbenutzen kann bzw. von uns versorgt wird, wenn der Niesbrauch-Fall eintritt. ... Wir wollen beide den Umbau in absehbarer Zeit beenden und nicht noch in 10 Jahren Tapeten ablösen und Teppichböden herausreissen. ... V könnte alles mitbenutzen, was er ausser seinem Zimmer noch benötigt (Küche, Bad, etc.)
Gültigkeit Schönheitsreparaturklausel/-Renovierung, was ist bei Auszug zu tun?
vom 23.8.2010 45 € Historischer Preis
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Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowieder übrigen Holzteile. 2. ... Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen - Regel-Renovierungsfristen - der Fall: in Küche, Bad bzw. ... Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso wie die Anbringung besonderer Wanddekoration und schwerer Tapeten. 4.
Übernahme Renovierungskosten, Kautionsminderung
vom 12.1.2006 40 € Historischer Preis
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Ich habe die Wohnung bei Einzug renovieren müssen (Tapete), was auch im Mietvertrag vereinbart wurde. ... Heizung in der Küche streichen und Wände/Decke der Küche tapezieren, 3. ... Tapete für die gesamte Wand auf der Balkonseite im Wohnzimmer (Anmerkung: Die Dichtungsgummies am Badfenster bemängelte ich mündlich während der Mietdauer.
Schönheitsreparaturen & Mietkautionsabrechnung
vom 21.6.2006 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
In der Zwischenzeit hatte sie Ende 2003 das Wohnzimmer, Frühjahr 2004 die Küche und den Korridor, Sommer 2004 das Schlafzimmer und im Januar 2005 das Kinderzimmer gestrichen. ... Im Kinderzimmer hatte unser Enkelkind mal ein Stück Tapete abgerissen. ... Eine Ecke wurde neu mit Tapete geklebt.
Endrenovierung nach Auszug trotz Übernahme durch Nachmieter
vom 5.11.2011 48 € Historischer Preis
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Schönheitsreparaturen sin in dem nach der Verkehrsauffassung üblichen Zeitraum und Umfang unter Berücksichtigung des Zustandes der jeweiligen Teile des Wohnraumes fachgerecht durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. 5. a) Die nach §16 Ziffer 4a) und 4b) erforderlichen Schönheitsreparaturen hat der Mieter spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses durchzuführen. b) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war. lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorhanden war. ... Die Abgeltungsquote ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - 60 Monate, Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - 96 Monate, alle übrigen Räume - 120 Monate) zeitanteilig. ... Die Argumentation des Vermieters war, dass diese Farben nicht mit einmaligem Weißen abgedekct wären, sondern mindestens 2-3 Mal gestrichen werden müsste und da die Tapete dann eventuell ihre Struktur verliert, müsse man gegebenenfalls neu tapezieren.
Schönheitsreparatur bei Auszug / unrenoviert übernommene Wohnung
vom 21.1.2007 35 € Historischer Preis
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Die Räume sind mit Ausnahme von Bad und Schlafzimmer (Tapeten "unschön") in einem guten Zustand. ... c) Kann der Vermieter verlangen, dass von uns eingebrachte Materialien (Fliessen, Decken, Böden, Tapeten) unter Verweis auf Nr. 11 Abs. 4 AVB entfernt werden? ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre.
Schönheitsreparaturen: Klausel im Mietvertrag rechtens?
vom 19.2.2022 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: Küchen, Bäder, Duschen und Toiletten: alle 5 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen: alle 5 Jahre In anderen Nebenräumen: alle 7 Jahre 2. Zu den Schönheitsreparaturen gehört das Tapezieren (ggf. einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, Reinigen der Parkett- und Fliesenböden. 3. ... Aufplatzen von Tapeten an den Wänden und Decken sind bei einem Neubau dieser Art nicht zu verhindern und muss mit dem nächstmöglichen Anstrich repariert werden.
Ab wann und von wem steht mir Schadensersatz zu?
vom 25.10.2016 60 € Historischer Preis
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KW 24 - Schaden bemerkt und gemeldet: 16.06.16 (großer gelber Wasserfleck an Tapete). ... (Herr S.): Schlafzimmer68 % von 90 Wohnzimmer58 % von 90 Flur & Bad ca.39 % von 90 Küche 21 % von 90 KW 34 - an den Werktagen passiert nichts (Es kommt keine Information auch nicht nach mehrmaligem Telefonieren), am Wochenende (27./28.08.16) Auszug aus der Wohnung. ... Für die Restarbeiten, das Entfernen der übrigen Tapete im Wohnzimmer und der Fototapete im Schlafzimmer und der Erneuerung verlangt der Subunternehmer eine Unterschrift der Mieterin, sowie die Bezahlung dieser Arbeiten.
fristlose Kündigung seitens einer aufgebrachten Vermieterin
vom 3.5.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Plötzlich eröffnete uns die Vermieterin, dass sie eigentlich Pleite wäre und sich den Einbau einer Küche und die Renovierung des Hauses gar nicht leisten könnte. ... D.h. wir haben unsere Mietkaution in die Küche investiert. ... Somit würde bei einem Auszug die Küche ihr gehören, und uns würde man die Mietkaution auszahlen.
Schönheitsreparaturen beim Auszug
vom 26.6.2010 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Vor dem Tapezieren sind im Allgemeinen die alten Tapeten zu entfernen, der Untergrund ist mit Tiefengrund einzulassen. 2) Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel erforderlich in Koch-, Essküchen und Kochnischen, in Bädern und in den Räumen mit Duschanlagen alle drei Jahre, alle fünf Jahre in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten. ... Er haftet für jeden weiteren von ihm veschuldeten Schaden, der durch die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen entsteht. 4) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflcihtet, die nateiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvorschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Liegen die Schönheitsreparaturen für die Nassräume und Küchen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 66%, liegen die Schönheitsreparaturen für die Wohn-und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%.
Mietvertrag - Renovierungsklausel gültig?
vom 5.10.2009 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen umfassen: Das Anstreichen und auf Verlangen des Vermieters das Entfernen von Tapeten, Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen oder Lasieren der Türen und der Aussentüren von innen, sowie der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre. Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küche, Bädern und Duschen alle drei Jahre, Anstrich der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
§ 16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
vom 17.11.2010 43 € Historischer Preis
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Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. 5. a) Die Nach § 16 Ziffer 4.a) und 4.b) erforderlichen Schönheitsreparaturen hat der Mieter spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses durchzuführen. b) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war. ... Die Abgeltungsquote ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - 60 Monate, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - 96Monate, alle übrigen Räume - 120 Monate) zeitanteilig.
Gültigkeit Renovierungsklausel - Mieter für ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig
vom 5.1.2011 20 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen umfassen: Das Anstreichen und auf Verlangen des Vermieters das Entfernen von Tapeten, Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen oder Lasieren der Türen und der Aussentüren von innen, sowie der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre. Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küche, Bädern und Duschen alle drei Jahre, Anstrich der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Pflegerecht / Heimvertrag / Renovierungsklausel Seniorenwohnanlage
vom 13.1.2010 120 € Historischer Preis
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Meine Mutter hat seit November. 2006 bis September 2009 in einer Seniorenwohnanlage in einem Appartement mit Küche ca. 33,2 qm und Bad und Terrasse gewohnt und hat sich bis auf das Mittagsessen selbst versorgt. ... Außer ein paar Löcher an den Wänden war für uns die Tapeten nach knapp 3 Jahren vollkommen OK.
Schönheitreparaturen - unwirksam?
vom 3.2.2007 45 € Historischer Preis
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(wurde nicht) 2.Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen: a.In Küchen, Bändern und Duschen, all 3 Jahre b.In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten, offenen Balkonen und Loggien, alle 5 Jahre c.In allen anderen Räumen alle 7 Jahre. 3.Verlangt es der Zustand der Räume und trifft nicht den Vermieter, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit daran, sind die laufenden Schönheitsreparaturen wie folgt auszuführen: a.Bei Übergabe renovierter Räume vor Ablauf des jeweils ersten Fristenzeitraumes seit Mietbeginn, oder b.Bei Übergabe nicht renovierter Räume nach Ablauf des jeweils ersten in Ziffer 2 genannten Fristzeitraumes seit Mietbeginn vor Ablauf des jeweils nächsten Fristenzeitraumes. 4.Von den in Ziffer 2 genannten Fristenzeiträumen kann abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert. 5.Die Gewähr, das die Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder minder, übernimmt derjenige Vertragspartner, der sie vorzunehmen hat. ... Tapeten, Rauhfaser und ähnliche Belege dürfen nicht überklebt werden.
Wände und Decken mit weißer Farbe streichen? Ja oder Nein?
vom 26.9.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vor dem Tapezieren sind grundsätzlich die alten Tapeten zu entfernen, der Untergrund ist mit Tiefengrund einzulassen. 2) Die Schönheitsreparaturen sind erforderlich in Koch.... Er haftet daneben für den weiteren von ihm verschuldeten Schaden, der durch die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen entsteht. 4) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Druchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Liegen die Letzten Schönheitsreparaturen für die Nassräume und Küchen während der Mietzeit 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, liegen sie 2 Jahre zurück, 66%.
Mietrecht-Renovierung bei Auszug
vom 2.9.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(Bei der Auswahl –Mieter-Vermieter ist nichts angekreuzt oder unterstrichen) Dazu gehören Tapezieren bzw Anstreichen der Decken, Wände, Anstrich Böden, Streichen Heizkörper und –rohre, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. 1) im allgemeinen werden Schönheitsrep in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein 3 (bei Küchen, Kochnischen, Bädern), 5 (bei Wohn- Schlafräumen, Flur, Diele und Toilette) und 7 Jahre (in anderen Nebenräumen), die Fristen sind nicht zwingend, sie gelten nicht wenn und soweit aufgrund des zustandes der jew. ... Tapezieren von Wänden wenn die Tapete beschädigt ist.
Bin ich zu Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet?
vom 28.5.2007 40 € Historischer Preis
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Im Einzugsprotokoll steht: - Anstrich der Tapeten: fleckig - PVC-Boden/ Teppichboden: Teppich im Küchenbereich fleckig, PVC fleckig - Sonstiges: Bett defekt + Matratze, im Küchenbereich + Wohnraum Risse in der Wand Ich habe seit Einzug nicht renoviert. 1. ... In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre in anderen Räumen alle sieben Jahre.