Check Arbeitsvertrag: Überstunden, Wettbewerbsverbot
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Im Arbeitsvertrag bin ich auf zwei Klauseln gestoßen, die mir nicht so klar sind und ich Sie bitten möchte mir diese leicht verständlich zu erklären: I. ... Wettbewerbsverbot Der Arbeitnehmer ist bereit auf Wunsch des Arbeitgebers und so lange das Arbeitsverhältnis nicht von einer Seite gekündigt worden ist, für die Zeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot, welches den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zuzustimmen. --> Meine Frage zu Punkt II: Um welche Art Wettbewerbsverbot handelt es sich hierbei, ein vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot?