Bei der Durchsicht meiner Versicherungsunterlagen habe ich in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte festgestellt, welche ich hier einmal rechtlich klären möchte: Vor einigen Jahren beim Abschluss einer weiteren Unfallversicherung wurde im Antrag auch nach Vorversicherungen gefragt, wozu folgende Dinge erwähnt bzw. unerwähnt blieben: -> A) angegeben wurde als Vorversicherung eine bestehende Unfallversicherung (ohne Vorschäden) mit dem zusätzlichen handschriftlichen Hinweis, „dass diese bestehende Unfallversicherung evtl. nächstmöglich gekündigt wird“; die Kündigung dieser Vorversicherung ist allerdings nicht erfolgt, da ich mich später entschied, die erste Unfallversicherung weiterhin zu behalten… -> B) versehentlich nicht angegeben wurde eine im Rahmen eines Versicherungspaketes enthaltene Unfallversicherung meiner Kreditkarte, welche nur in sehr begrenzten Fällen und nur beim Einsatz der Kreditkarte zum Zuge käme (ohne Vorschäden); diese hatte ich schlichtweg vergessen… Ich gehe einmal davon aus, dass aufgrund der obigen Sachverhalte A) und B) jeweils eine Anfechtung des Versicherungsvertrages mangels arglistiger Täuschung sowohl bei einer Nachmeldung als auch im potentiellen Schadensfall nicht möglich ist. ... Meine Überlegungen gehen jetzt dahin, obige Sachverhalte der Versicherung nachzumelden, weil mir ein bekannter Versicherungsmakler hierzu riet, um „auf der sicheren Seite zu sein“, da obige Sachverhalte seiner Ansicht den Versicherer nicht dazu bewegen würden, vom Vertrag zurückzutreten. ... Des weiteren mal angenommen, obige Sachverhalte A) und B) werden nicht nachgemeldet und der Versicherer erfährt erst nach Eintritt des potentiellen Versicherungs- und Leistungsfalls von den evtl. in den Sachverhalten A) und B) enthaltenen Obliegenheitsverletzungen, dann hätte er zwar kein Anfechtungsrecht aber ein Rücktrittsrecht.