Wasserschaden zu Mietbeginn, Wohnung nicht bewohnbar
Der Vermieter war der Meinung, dieses Problem innerhalb von 2 Wochen beheben zu können. Es stellte sich aber dann durch Gutachten heraus, dass der Schaden größer war als gedacht und zum jetzigen Zeitpunkt läuft die Trocknung mittels einer Maschine. ... Frage: muss der Vermieter sich in irgendeiner Form an den Kosten beteiligen, womöglich durch eine bestehende Wohngebäudeversicherung?