Wettbewerbswidriges Verhalten
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Guten Tag, ich bin seit einigen Jahren als Logopädin in einer Praxis angestellt. Ich werde mich jetzt in diesem Bereich selbstständig machen. Meine Frage lauten wie folgt: Wie weit darf ich meine derzeitigen Patienten über meine Zukunftspläne informieren, ohne wettbewerbswidrig Kunden abzuwerben?