Sehr geehrter Fragender,
sofern eine Anzeige tatsächlich erfolgen sollte, werden Sie im Rahmen der Ermittlungen von der Polizei angehört werden. Falls es dazu kommt, sollten Sie ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt suchen. Erfahrungsgemäß wird das Verfahren in diesem Fall eingestellt werden. Alles, was Sie dargestellt haben (Ersttäter, geringer Schaden, reuig, bürgerliche Existenz) spricht schließlich für Sie.
Wenn Sie dies dem Detektiv gegenüber auch angegeben haben, wird dieser u.U. gar keine Anzeige erstatten. Doch das hängt auch von seinen Dienstanweisungen ab. Wenn Sie von ihm eine Karte haben, wäre hier vielleicht noch ein persönliches Gespräch hilfreich.
Ein Entschuldigungsschreiben an das Kaufhaus halte ich nicht für zielführend, da es zu unpersönlich ist. Die Spende an den Deutschen Ring o.ä. ist ein Angebot, dass man dem Staatsanwalt machen könnte. Dies vorher zu tun ist jedoch nicht hilfreich.
Wie gesagt gehe ich davon aus, dass hier eine Einstellung erfolgen wird. Sie sollten erst einmal in Ruhe abwarten, ob überhaupt etwas passiert und anschließend mit der zuständigen Stelle den persönlichen Kontakt suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für die Auskunft - zwei kurze Nachfragen noch:
- Anwalt einschalten, wenn es zur polizeilichen Anhörung kommt?
- wie weiß ich, wer der zuständige Staatsanwalt ist, wenn der Anhörungsbogen kommen sollte?
Sollte es zu einer Anhörung kommen, werden Sie einen Brief erhalten, auf dem ein Ansprechpartner angegeben ist. Diesen sollten Sie persönlich aufsuchen, um ihm Ihre Situation zu erklären.
Ob Sie einen Anwalt einschalten, ist eine zweischneidige Frage. Auf der einen Seite kann ein erfahrener Anwalt, der die Strafverfolgungsbehörden vor Ort kennt, Ihnen vielleicht noch einen Tipp geben. Auch kann ein Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Auf der anderen Seite könnte der (subjektive) Eindruck entstehen, es mit einem "Profi" zu tun zu haben. Bislang habe ich in kleinen Fällen die Erfahrung gemacht, dass einem reuigen und unbescholtenen Bürger durch die Polizei / Staatsanwaltschaft nicht das Leben schwer gemacht werden soll. Dort will man an die großen Fische an und die kleinen "auf den Pfad der Tugend" zurück bringen.
Ausgehend von Ihrem Sachverhalt würde ich daher wohl keinen Anwalt einschalten. Einem anderen Anfragenden habe ich aufgrund des dort höheren Risikos etwas anderes geraten.