Er ist ebenfalls kroatischer Staatsbürger, Bei der Ausstellung seiner Meldebestätigung hier im örtlichen Rathaus wurde im auch eine Steuer-ID-Nummer vergeben. ... Somit ergab die Steuer-ID-Nummer für den Mitarbeiter die Lohnsteuerklasse I, ohne Kinderfreibetrag. Wenn er nun diese Dokumente in internationaler Ausfertigung, also auch deutsch lesbar, nachreicht, wird dann dioe Steuer-ID-Nummer geändert, damit er Lohnsteuerklasse 3 oder 4 bekommt und einen Kinderffreibetrag?