Falsche
Eine Steuererklärung wurde nicht eingereicht da nicht zu erwarten war dass Steuern gezahlt werden müssten - Auch bei, in nachhinein getrennte Veranlagung, ist nicht damit zu rechnen dass die Ehefrau Steuern zahlen muss - Selbstverständlich wurde das Finanzamt über die rückwirkende Veranlagung der Ehefrau informiert. Meine Fragen - Muss damit gerechnet werden dass ein Verfahren gegen die Ehefrau wegen Steuerverkürzung/Hinterziehung eingeleitet wird ?