Hierzu der Klärungsbedarf: a: Entstehen aus dem Bestand der direkt angrenzenden Terrasse bzw. deren unwidersprochenen Nutzung Rechtsfolgen hinsichtlich Bauabstand / Abstandsflächen bei Bauvorhaben auf unserem Grundstück ? ... ( Hier befindet sich auf unserer Seite ohne Abstand direkt angrenzend nur durch Drahtzaun vom Nachbargrundstück getrennt die "Wirtschaftsecke" , Werkstatthütte, Kompost, Häcksler, Kreissäge, usw..., es ist zu erwarten, daß eine Weiterführung der bisherigen Nutzung zu Konflikten führt. c: Falls a und/oder b zu bejahen ist, ist ein Widerspruch zur Errichtung der Terrasse (die bis dato noch nicht besteht) möglich ?