Garagenwand ist Hangstütze/Einfahrtsstützung der Nachbarn
vom 28.10.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Das Grundstück ist an einem Hang, Richtung Nachbar geht es Bergauf, seine Einfahrt ist auf Höhe meines Garagendaches. ... Meine Garagenwand trägt also die aufgeschüttete Einfahrt, würde man die Garage abreisen und damit auch die tragende Mauer der Einfahrt/Hanges, wird es voraussichtlich zu Erhöhten Kosten zum Befestigen der Einfahrt des Nachbarn kommen. Jetzt die Frage: Bin ich als Abreisender dafür zuständig die Einfahrt zu erhalten, obwohl der Nachbar hier bis zu meiner Mauer ohne eigene Stützmauer aufgeschüttet hat?