auf einem privaten grundstück von 2500m2 sind aufgrund massiver verunreinigungen und schäden durch füchse, marder und katzen 5 ultraschallgeräte im betrieb. der schall wird durch einen bewegungsmelder ausgelöst, für ca. 5 sekunden. die tiere sind sehr anpassungsfähig, weshalb die geräte immer wieder umgestellt werden müssen. das grundstück ist durch eine 4-6m breite immergrüne, dichte hecke gegen die nachbargrundstücke abgeschirmt. die tiere kommen von aussen rein, natürlich, durch die hecke. je weiter weg die geräte stehen, desto geringer die abschreckende wirkung. sie werden deshalb gelegentlich bis ca. 2-3m vor die hecke gestellt, v.a. wenn schlupflöcher deutlich sichtbar werden. der schall wird durch laubwerk i.a. abgehalten. nun erstattete ein. nachbar anzeige wegen nötigung. die geräte seien absichtlich gegen die nachbarn gestellt, um deren kinder vom spielen, sprich: lärmen abzuhalten, da die den schall hörten und als irritierend empfänden. das problem ist, dass es nicht nur von mir, sondern auch schon von anderer seite schon reklamationen mit der bitte um weniger lärm gegeben hat. die nachbarn haben eine spielburg und andernorts ein trampolin direkt an die grenze zu meinem anwesen gestellt - möglichst weit weg von ihrem sitzplatz. es wird auch behauptet, die geräte würden v.a. dann aufgestellt, wenn die kinder wieder mal sehr laut waren. wenn auch der manchmal exzessive lärm der kinder und erwachsenen tatsächlich störend ist, besteht kein zusammenhang zwische zeit und ort der platzierung der geräte. dies richtet sich nach den sich hinterlassenschaften der tiere, resp. deren schlupflöcher, die auch immer wieder ändern. im allgemeinen scheinen die geräte weniger wirkung als angepriesen zu zeige, jedoch muss man sich sagen: besser als nichts. denn das hat die erfahrung klar gezeigt: die hinterlassenschaften und schäden durch die tiere nehmen eindeutig ab bei verwendung der geräte. frage: was tun?