Erlass von Darlehensforderung = Umwandlung von Kauf in Erbe?
vom 5.8.2015
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Der Verkauf/Kauf und der Darlehensvertrag (mit dem das Gebäude finanziert wird(Darlehen von Großeltern an Tochter und Enkel)) halten einem Fremdvergleich aufgrund der Verträge unter Angehörigen stand. ... Am gleichen Tag des Verkaufs/Kaufs schließen die Großeltern ein Testament beim gleichen Notar ab. ... D. h. würde das Finanzamt bei Tod eines oder beider Großelternteile den Kaufvertrag für das Gebäude als hinfällig ansehen und würde das Gebäude als "Erbe" ansehen und somit den niedrigeren Abschreibungsbetrag (den Abschreibungsbetrag den die Großeltern hatten, anstatt des neuen Abschreibungsbetrag aufgrund des Kaufs) für die Zukunft und Vergangenheit berücksichtigen?