Anschütten im Grenzbereich zulässig?
vom 20.10.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Henry Naeve / Hamburg
sehr geehrte damen und herren, wir sind dabei ein haus zu bauen, welches ca. 30 cm angehoben werden musste, um über dem strassenniveau zu liegen. während wir zur einen seite jetzt ebenerdig mit den anderen häusern übereinstimmen, fällt das grundstück zur anderen seite um fast einen meter ab. um die 7 meter garten nutzen zu können, war unsere idee, das terrain auf dieser seite um ca 80 cm anzufüllen. bei der ortsbegehung teilte mir die baubehörde im kreis lippe aber mit, dass ich erst nach 3 metern anfüllen dürfe. weder auf meine nachfrage auf welcher verordnung diese entscheidung beruhe, noch bei welcher höhe eine anfüllung beginne, erhielt ich keine antwort. meine frage ist der folgende, ob unser vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist und wenn ja, bis zu welcher höhe wir genehmigungsfrei anfüllen dürfen. vielen dank mfg