Unrechtmäßiger Mahnbescheid Videothek
vom 9.11.2016
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Ich rief dort an um zu fragen woher diese Forderung kam. ... Es hieß die Forderung ging an das Inkassobüro und daher hätte die Videothek nichts mehr damit zu tun. ... Um Ärger aus dem Weg zu gehen die Forderung bezahlen, obwohl ich diese Kosten nicht verursacht habe.