Bauliche Veränderung - Welche Mehrheit und wann Beschlussfähig?
vom 10.8.2017
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
In der Gemeinschaftsordnung steht: - die Eigentümerversammlung ist auch ohne Mehrheit beim 1. mal beschlussfähig - sofern das Gesetz nichts anderes verlangt, sind alle Anliegen mit einfacher Mehrheit beschlussfähig Vielen Dank für ihre Einschätzung<!